Garantiebedingungen Billardtische
1. Die Four & More GmbH garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die Dauerhaftigkeit des Billardtisches (nachfolgend „Produkt“ genannt) innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren ab Auslieferung (nachfolgend „Garantiefrist“ genannt) in Bezug auf Freiheit von Material- oder Verarbeitungsfehlern (nachfolgend „Mängel“ genannt).
Die Garantie gilt für Käufe ab dem 01.01.2017.
2. Die Rechte aus dieser Garantie können gegenüber der Four & More GmbH erst nach erfolgter Registrierung auf der Homepage www.billiard-royal.com unter dem Menüpunkt „Garantieregistrierung“ nach Angabe der dort erforderlichen Daten geltend gemacht werden. Die Registrierung hat hierzu innerhalb eines Monats nach Kaufdatum zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Registrierung ändert nichts an dem Beginn der Garantiezeit gemäß Ziffer 1. Eine Bestätigung der Garantie-Registrierung erhält der Kunde sodann per Email, das Garantiezertifikat wird per Post, an die der Four & More GmbH bekannte Adresse zugesendet.
3. Vom Kunden geltend gemachte Mängel wird die Four & More GmbH nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten durch Reparatur oder durch Austausch mit neuen oder generalüberholten Produkten oder Produktteilen beheben. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen die Four & More GmbH, insbesondere auf Schadensersatz (von z.B. Kosten, die aus Demontage und Montage resultieren) sind ausgeschlossen.
4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
• Mängel auf Grund äußerer Einwirkungen wie Kratzer, Schnitte, Seng- und Wasserschäden
• Transportschäden, sowie Beschädigungen durch Haustiere
• alle Mängel, die durch eine unsachgemäße bzw. zweckentfremdete Nutzung entstanden sind
• Mängel, die im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung des Fachverkäufers liegen
• Mängel auf Grund frühzeitigem Verschleiß durch gewerbliche Nutzung in öffentlichen Einrichtungen, im Objektbereich,
in Büros oder
Ausstellungen (Ausstellungsware)
• Mängel, die an Verschleißteilen (Tuch und Bandengummi) entstehen
• Mängel, die durch die Verwendung von ungeeigneten Reinigern, nachträglich aufgebrachten Imprägnierungen,
Chemikalien oder Medikamenten (oder Ähnlichen) entstanden sind
• Mängel, die auf eine nicht erfolgte bzw. nicht regelmäßig erfolgte Reinigung /Pflege zurückzuführen sind
• Mängel, die auf unzureichende Raumbedingungen zurückzuführen sind
• alle Echtheitsmerkmale im Holz
• Tischplatten
5. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen zudem nur:
• wenn der Billardtisch fachgerecht, entsprechend der beiliegenden Aufbauanleitung aufgebaut wurde
• wenn der Kunde bei Geltendmachung der Garantie das Bestehen der Garantie durch Vorlage des von der Four & More GmbH ausgestell
ten Garantiezertifikats zusammen mit der Originalrechnung nachweist und die bei der Registrierung gemachten Angaben damit überein
stimmen. Die alleinige Vorlage der Originalrechnung ist nicht ausreichend.
• für Mängel, die vom Kunden innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht werden.
• wenn der Standort des Produktes sich innerhalb der EU oder der Schweiz befindet.
6. Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich schriftlich und unter Vorlage der Originalrechnung des Fachhändlers sowie des Garantiezertifikats bei der Four & More GmbH geltend gemacht werden.
7. Nach Eingang der Anzeige bei der Four & More GmbH hat diese innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist der Four & More GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung des beanstandeten Produkts vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.
8. Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch die Four & More GmbH oder des beauftragten Dritten heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem im Rahmen dieser Garantiebedingungen genannten Gründe nicht besteht, ist die Four & More GmbH berechtigt, eine vor Inanspruchnahme der Garantie zu nennende Service-Gebühr zu erheben.
9. Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht.
Wenn innerhalb der Garantielaufzeit ein Teil repariert oder ersetzt wird, dann gilt für dieses Teil die noch restliche Garantielaufzeit des gesamten Produktes.
10. Diese Garantie ist auf Dritte nicht übertragbar.
11. Etwaige Sachmängelansprüche des Kunden gegen dem Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt.
12. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.